PRELIA · DEUTSCHLAND–FRANKREICH

Streitigkeiten & Forderungen: Interessen grenzüberschreitend durchsetzen

Offene Rechnung, beanstandete Lieferung, Vertragsbeendigung oder gegnerische Forderung: Entscheidend sind Beweislage, anwendbares Recht und tatsächliche Durchsetzbarkeit. Gemeinsam entwickeln wir ein Vorgehen, das wirtschaftliche Bedeutung, Aufwand und Erfolgsaussichten berücksichtigt.

Ansprüche und Einwendungen prüfen

Vertrag, Rechnungen, Liefer- oder Leistungsnachweise, Abnahme und Korrespondenz bilden die Grundlage. Zu berücksichtigen sind auch Mängelrügen, Teilzahlungen, Aufrechnung, Zinsen und mögliche Gegenansprüche.

Gericht und Verfahrensweg bestimmen

Internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsklausel und anwendbares Recht werden getrennt geprüft. Die Vertragssprache allein bestimmt weder das zuständige Gericht noch die auf den Anspruch anzuwendenden Regeln.

Verhandeln und Vergleiche gestalten

Zahlungsaufforderung, Verhandlung über Mängel, Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis und Vergleich können eine außergerichtliche Lösung ermöglichen. Wir prüfen geeignete Sicherheiten und die Auswirkungen einer Einigung auf weitere Ansprüche.

Verfahren führen oder Ansprüche abwehren

Je nach Sachverhalt kommen Klage, deutsches Mahnverfahren oder Europäischer Zahlungsbefehl in Betracht. Bei streitigen Forderungen, Eilbedürftigkeit oder besonderem Beweisbedarf ist die passende Verfahrensart gesondert zu bestimmen.

Fristen und Beweise sichern

Verjährung, Rechtsbehelfsfristen, zugestellte Schriftstücke und mögliche Sicherungsmaßnahmen verlangen rechtzeitige Prüfung. Wir strukturieren Belege und Übersetzungen nach den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.

Im anderen Staat vollstrecken

Auch ein Urteil führt nicht automatisch zur Zahlung. Wir klären Anerkennung, Bescheinigungen, Zustellung und Vollstreckung in Vermögenswerte des Schuldners und koordinieren die erforderlichen Schritte mit den zuständigen Berufsträgern.

RVG und das Budget eines Gerichtsverfahrens

In Deutschland richtet sich die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), regelmäßig anhand des Gegenstandswerts und der vorgesehenen Gebührentatbestände. Gerichtskosten werden gesondert berechnet. Eine Vergütungsvereinbarung, etwa nach Zeitaufwand, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.

Wer trägt die Prozesskosten?

Im deutschen Zivil- und Handelsprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Gerichtskosten und erstattet die notwendigen Kosten der Gegenseite, insbesondere deren gesetzliche Anwaltsgebühren. Bei teilweisem Obsiegen kommt eine anteilige Verteilung oder Kostenaufhebung in Betracht; bei Kostenaufhebung trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten und grundsätzlich die Hälfte der Gerichtskosten.

Vereinbarte Vergütung, Erstattung und Ausnahmen

Übersteigt eine Vergütungsvereinbarung die gesetzlich erstattungsfähigen Beträge, kann die Differenz auch bei einem Prozesserfolg bei Ihnen verbleiben. Im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Für Familiensachen und Vergleiche können besondere Regeln gelten. Budget und Prozesskostenrisiko besprechen wir vor Einleitung des Verfahrens mit Ihnen.

Aus der Praxis

Ihr Kunde in Frankreich zahlt nicht: Forderung, Belege und Vorgehen ordnen

Ein vollständiger Sachverhalt hilft mehr als immer neue Mahnungen. Vor der Entscheidung über Verhandlung oder Verfahren sollten Vertrag, Leistung, Einwendungen und Zahlungsfähigkeit erfasst werden. Ebenso wichtig ist, wo ein späterer Titel tatsächlich durchgesetzt werden kann.

1. Den richtigen Schuldner bestimmen

Firma, Rechtsform, Sitz und Registerangaben müssen zum Vertragspartner passen. Französische Tochtergesellschaft, Unternehmensgruppe und verwendete Handelsbezeichnung sind nicht ohne Weiteres derselbe Schuldner.

2. Den Vertragsschluss nachvollziehen

Angebot, Bestellung, Bestätigung, Rahmenvertrag und Geschäftsbedingungen werden zeitlich geordnet. Widersprüchliche deutsche AGB und französische CGV können beeinflussen, welche Bedingungen vereinbart wurden und welche Ansprüche bestehen.

3. Leistung und Forderung belegen

Rechnungen, Lieferbelege, Abnahme, Tätigkeitsnachweise und Versanddokumente sind zusammenzustellen. Hauptforderung, Teilzahlungen, Gutschriften und geltend gemachte Zinsen sollten nach Datum und Betrag nachvollziehbar ausgewiesen werden.

4. Einwendungen erfassen

Mängelrügen, technische Stellungnahmen, Zahlungszusagen und Ratenangebote werden gesichert. Behauptete Schlechtleistung, Aufrechnung oder Schadensersatzforderungen können das geeignete Vorgehen und den notwendigen Beweisumfang verändern.

5. Recht, Gericht und Fristen prüfen

Rechtswahl, Gerichtsstand und bei Warenlieferungen das UN-Kaufrecht sind zu untersuchen. Verjährung und sonstige Fristen müssen konkret geprüft werden; eine Mahnung sollte nicht ungeprüft als fristwahrend behandelt werden.

6. Den Verfahrensweg auswählen

Außergerichtliche Zahlungsaufforderung, Ratenvereinbarung, französische injonction de payer, Europäischer Zahlungsbefehl und Klage kommen je nach Voraussetzungen in Betracht. Streitigkeit der Forderung, Beweise und Kosten sind dabei abzuwägen.

7. Die Durchsetzung vorbereiten

Informationen zu Vermögen und möglichen Insolvenzverfahren sollten früh geklärt werden. Titel, Zustellung, Bescheinigungen und örtliche Vollstreckung sind gesonderte Schritte; bei Insolvenz treten Forderungsanmeldung und Sicherheitenprüfung hinzu.

Unsere Leistung: Streitigkeiten & Forderungen

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung. Die Beurteilung Ihres Anliegens hängt von den Tatsachen, den Unterlagen und dem anwendbaren Recht ab.

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