PRELIA · DEUTSCHLAND–FRANKREICH
Streitigkeiten & Forderungen: Interessen grenzüberschreitend durchsetzen
Offene Rechnung, beanstandete Lieferung, Vertragsbeendigung oder gegnerische Forderung: Entscheidend sind Beweislage, anwendbares Recht und tatsächliche Durchsetzbarkeit. Gemeinsam entwickeln wir ein Vorgehen, das wirtschaftliche Bedeutung, Aufwand und Erfolgsaussichten berücksichtigt.
Ansprüche und Einwendungen prüfen
Vertrag, Rechnungen, Liefer- oder Leistungsnachweise, Abnahme und Korrespondenz bilden die Grundlage. Zu berücksichtigen sind auch Mängelrügen, Teilzahlungen, Aufrechnung, Zinsen und mögliche Gegenansprüche.
Gericht und Verfahrensweg bestimmen
Internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsklausel und anwendbares Recht werden getrennt geprüft. Die Vertragssprache allein bestimmt weder das zuständige Gericht noch die auf den Anspruch anzuwendenden Regeln.
Verhandeln und Vergleiche gestalten
Zahlungsaufforderung, Verhandlung über Mängel, Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis und Vergleich können eine außergerichtliche Lösung ermöglichen. Wir prüfen geeignete Sicherheiten und die Auswirkungen einer Einigung auf weitere Ansprüche.
Verfahren führen oder Ansprüche abwehren
Je nach Sachverhalt kommen Klage, deutsches Mahnverfahren oder Europäischer Zahlungsbefehl in Betracht. Bei streitigen Forderungen, Eilbedürftigkeit oder besonderem Beweisbedarf ist die passende Verfahrensart gesondert zu bestimmen.
Fristen und Beweise sichern
Verjährung, Rechtsbehelfsfristen, zugestellte Schriftstücke und mögliche Sicherungsmaßnahmen verlangen rechtzeitige Prüfung. Wir strukturieren Belege und Übersetzungen nach den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.
Im anderen Staat vollstrecken
Auch ein Urteil führt nicht automatisch zur Zahlung. Wir klären Anerkennung, Bescheinigungen, Zustellung und Vollstreckung in Vermögenswerte des Schuldners und koordinieren die erforderlichen Schritte mit den zuständigen Berufsträgern.
RVG und das Budget eines Gerichtsverfahrens
In Deutschland richtet sich die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), regelmäßig anhand des Gegenstandswerts und der vorgesehenen Gebührentatbestände. Gerichtskosten werden gesondert berechnet. Eine Vergütungsvereinbarung, etwa nach Zeitaufwand, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.
Wer trägt die Prozesskosten?
Im deutschen Zivil- und Handelsprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Gerichtskosten und erstattet die notwendigen Kosten der Gegenseite, insbesondere deren gesetzliche Anwaltsgebühren. Bei teilweisem Obsiegen kommt eine anteilige Verteilung oder Kostenaufhebung in Betracht; bei Kostenaufhebung trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten und grundsätzlich die Hälfte der Gerichtskosten.
Vereinbarte Vergütung, Erstattung und Ausnahmen
Übersteigt eine Vergütungsvereinbarung die gesetzlich erstattungsfähigen Beträge, kann die Differenz auch bei einem Prozesserfolg bei Ihnen verbleiben. Im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Für Familiensachen und Vergleiche können besondere Regeln gelten. Budget und Prozesskostenrisiko besprechen wir vor Einleitung des Verfahrens mit Ihnen.