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Krise & Insolvenz: Forderungen, Lieferantenrechte und laufende Verträge

Die Insolvenz eines französischen oder deutschen Geschäftspartners betrifft oft gleichzeitig offene Rechnungen, gelieferte Waren und weitere Aufträge. Wir prüfen Ihre Gläubigerposition und koordinieren die Schritte nach Verfahrensstaat und Verfahrensstand.

Das Verfahren einordnen

Vorläufiges oder eröffnetes Insolvenzverfahren in Deutschland sowie sauvegarde, redressement judiciaire oder liquidation judiciaire in Frankreich unterscheiden sich. Veröffentlichungen und konkrete Beschlüsse geben Aufschluss über Ansprechpartner und den weiteren Prüfungsbedarf.

Forderungen anmelden und verfolgen

Wir bereiten Betrag, Anspruchsgrund und Nachweise für Forderungsanmeldung beziehungsweise déclaration de créance vor. Forderungsprüfung, Bestreiten und spätere Verfahrensmitteilungen erfordern einen anderen Ablauf als die gewöhnliche außergerichtliche Beitreibung.

Eigentumsvorbehalte untersuchen

Einfacher, verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt und Verarbeitungsklauseln sind anhand von Vereinbarung, Wirksamkeit und Warenweg zu prüfen. Eine deutsche Klauselbezeichnung allein begründet keine entsprechende Rechtsposition in einem französischen Verfahren.

Warenrechte und Sicherheiten unterscheiden

Aussonderung, Absonderung, französische revendication, Sicherungsabtretung und Bürgschaft betreffen unterschiedliche Rechte. Wir untersuchen Warenbestand, Erlöse, Forderungen aus Weiterverkauf und sonstige Sicherheiten jeweils gesondert.

Laufende Geschäftsbeziehungen beurteilen

Weitere Lieferungen, offene Bestellungen, Anzahlungen, Aufrechnung und mögliche Insolvenzanfechtung verlangen eine Prüfung vor der Entscheidung. Zeitpunkt der jeweiligen Handlung, Verfahrensrecht und konkrete Absprachen sind dafür maßgeblich.

Versicherer und weitere Beteiligte einbeziehen

Informationen aus Warenkreditversicherung, Beratung und Verfahrensorganen werden abgestimmt. Bei geeigneten Sachverhalten kann eine gemeinsame Behandlung von Lieferantenrechten im Rahmen eines Lieferantenpools geprüft werden.

Aus der Praxis

Französischer Kunde insolvent: Forderung und Sicherungsrechte vorbereiten

Eine französische procédure collective kann offene Rechnungen, laufende Bestellungen und bereits weiterverkaufte Waren betreffen. Die ersten Schritte richten sich nach dem konkreten Verfahren. Zahlungsforderung, Warenherausgabe und sonstige Sicherheiten sind gesondert zu erfassen.

1. Schuldner und Verfahren feststellen

Prüfen Sie genaue Firma, Registerangaben, Eröffnungsentscheidung und Veröffentlichung im BODACC. Sauvegarde, redressement judiciaire und liquidation judiciaire unterscheiden sich; auch Datum und Stadium des Verfahrens sind für die Einordnung wichtig.

2. Ansprechpartner und Fristen erfassen

Bewahren Sie Veröffentlichungen und Mitteilungen von mandataire judiciaire, administrateur oder liquidateur auf. Die zuständige Person, die konkrete Handlung und der Fristbeginn müssen geprüft werden; eine gewöhnliche Mahnung erfüllt diese Aufgaben nicht.

3. Die déclaration de créance vorbereiten

Ordnen Sie offene Rechnungen, Teilzahlungen, Gutschriften und Nachweise des Anspruchs. Auch Sicherheiten und bereits laufende Streitigkeiten können anzugeben sein. Vertretungsbefugnis, Vollmacht und Nachweis der Einreichung sind mit zu klären.

4. Gelieferte Waren lokalisieren

Ermitteln Sie identifizierbare Bestände, Weiterverkäufe und Verarbeitungen. Vereinbarte Eigentumsvorbehaltsklauseln, Bestellungen, Lieferscheine und Angaben zu Chargen oder Lagerorten sind für mögliche Warenrechte zusammenzustellen.

5. Herausgabe und Anmeldung trennen

Ob eine revendication oder ein anderes Recht an Waren oder Erlösen besteht, verlangt eine eigene Prüfung. Forderungsanmeldung, französische Eigentumsvorbehaltsregeln und deutsche Sicherungsklauseln dürfen nicht als austauschbare Instrumente behandelt werden.

6. Offene Aufträge und Zahlungen prüfen

Weitere Lieferungen, Vorauszahlungen, Aufrechnung und Vertragsfortführung müssen vor dem Hintergrund der procédure collective beurteilt werden. Auch Rückforderungen bereits erhaltener Beträge sind nach ihrem konkreten rechtlichen Grund zu untersuchen.

7. Versicherung und Verfahren abstimmen

Koordinieren Sie Informationen mit Warenkreditversicherung und Beratern. Forderungsprüfung, mögliche Zurückweisung, zusätzliche Nachweise und spätere Zahlungen erfordern weiteren Überblick. Gemeinsame Lieferantenmaßnahmen kommen nur nach Prüfung des Einzelfalls in Betracht.

Unsere Leistung: Krise & Insolvenz

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung. Die Beurteilung Ihres Anliegens hängt von den Tatsachen, den Unterlagen und dem anwendbaren Recht ab.

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