PRELIA · DEUTSCHLAND–FRANKREICH
Arbeit & Personaleinsatz: Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beschäftigung bei einer französischen Gesellschaft, Homeoffice im Nachbarland oder Wechsel in eine Tochtergesellschaft: Wir betrachten Vertrag und tatsächliche Tätigkeit. Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Besteuerung werden dabei als getrennte, miteinander abzustimmende Fragen behandelt.
Einstellung und Arbeitsvertrag
Aufgaben, variable Vergütung, Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Urlaub und Vertraulichkeit werden am gewöhnlichen Arbeitsort und den einschlägigen zwingenden oder kollektivrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Ein übersetztes Vertragsmuster genügt dafür häufig nicht.
Entsendung und Tätigkeit in mehreren Staaten
Vorübergehender Einsatz, regelmäßige Dienstreisen und dauerhafte grenzüberschreitende Beschäftigung sind zu unterscheiden. Wir klären arbeitsrechtliche Fragen und koordinieren gegebenenfalls erforderliche Meldungen, A1-Nachweise und weitere Formalitäten mit den zuständigen Stellen.
Homeoffice und Grenzgänger
Wohnstaat, tatsächliche Anwesenheit, mobiles Arbeiten und Weisungsstrukturen bilden die Grundlage der Prüfung. Sozialversicherungszuordnung und steuerliche Fragen werden gesondert vom anwendbaren Arbeitsvertragsrecht und gemeinsam mit den zuständigen Beratern betrachtet.
Laufendes Arbeitsverhältnis
Tätigkeitsänderung, Bonus, Fehlzeiten, Arbeitszeit oder Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wir beraten zu Rechten und Handlungsoptionen. Auf Unternehmensseite können Beteiligungsrechte eines Betriebsrats oder französischen CSE hinzukommen.
Kündigung und Trennungsvereinbarung
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Wettbewerbsverbot und gerichtliche Auseinandersetzung erfordern die Prüfung der jeweiligen nationalen Regeln. Formvorgaben und Klagefristen sollten unmittelbar nach Zugang einer Erklärung geklärt werden.
Umstrukturierung und Betriebsübergang
Bei Unternehmenskauf, Übertragung einer Tätigkeit oder Reorganisation prüfen wir Auswirkungen auf Beschäftigte, Informations- und Beteiligungspflichten sowie einen möglichen Übergang von Arbeitsverhältnissen und den Fortbestand von Ansprüchen.