PRELIA · DEUTSCHLAND–FRANKREICH

Familie, Erbe & Mediation: persönliche Anliegen zwischen Deutschland und Frankreich

Familienleben in zwei Ländern, Trennung, Unterhalt und grenzüberschreitender Nachlass berühren häufig mehrere Rechtsfragen gleichzeitig. Wir helfen Privatpersonen bei ihrer Einordnung und den nächsten Schritten.

Ehe und Vermögensordnung

Ehevertrag, Güterstand, Immobilien und vermögensrechtliche Absprachen werden mit Blick auf beide Staaten geprüft. Die vermögensrechtliche Ordnung der Ehe ist von den Regeln über Scheidung und deren weitere Folgen zu unterscheiden.

Trennung und Scheidung

Wir untersuchen internationale Zuständigkeit, anwendbares Scheidungsrecht und die zu regelnden Folgen. Vermögensauseinandersetzung und mögliche Fragen des Versorgungsausgleichs sind nicht automatisch nach denselben Regeln oder im selben Verfahren zu behandeln.

Kinder, Sorge und Umgang

Lebensmittelpunkt, Betreuung, Ferien, Reisen und ein geplanter Umzug verlangen praktikable Regelungen. Vorhandene Vereinbarungen, Kindeswohl und das Zusammenspiel von Entscheidungen in Deutschland und Frankreich fließen in die Prüfung ein.

Unterhalt und Durchsetzung

Einkommen, Bedarf, Belastungen sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt sind anhand des Sachverhalts zu untersuchen. Festsetzung, Abänderung, Anerkennung und grenzüberschreitende Vollstreckung bestehender Unterhaltstitel sind eigenständige Aufgaben.

Nachlassplanung und Erbfälle

Testament, Vermögensnachfolge, Immobilien, Erben und Verbindlichkeiten in beiden Ländern werden zusammen betrachtet. Wir prüfen Erbstatut, mögliche Pflichtteils- oder Reservatrechte und erforderliche Nachweise, etwa ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Einigung und Mediation

Wenn die Situation dafür geeignet ist, können Verhandlung oder Mediation eine Vereinbarung ermöglichen. Anschließend sind Inhalt, Reichweite und gegebenenfalls notwendige Form oder Vollstreckbarkeit des Ergebnisses zu klären.

Aus der Praxis

Familie und Erbe im deutsch-französischen Kontext: die Themen richtig zuordnen

Trennung, Kinder, Unterhalt und Nachlass können auf unterschiedliche Weise mit beiden Ländern verbunden sein. Für die Vorbereitung sollten Tatsachen und Unterlagen nach Themen geordnet werden. Zuständiges Gericht und anwendbares Recht folgen nicht allein aus der Staatsangehörigkeit.

1. Die Verbindungen zu beiden Staaten erfassen

Staatsangehörigkeiten, heutige und frühere Wohnorte, Heiratsdatum, Lebensmittelpunkt der Kinder und Vermögensorte sind hilfreich. Hinzu kommen Personenstandsurkunden, Eheverträge, Absprachen und bereits ergangene Entscheidungen.

2. Trennung und Scheidung einordnen

Internationale Zuständigkeit, anwendbares Scheidungsrecht und Anerkennung der Entscheidung werden getrennt betrachtet. Brüssel IIb und Rom III betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche; Vermögensfolgen und weitere Scheidungsfolgen verlangen zusätzliche Prüfung.

3. Sorge und Umgang konkretisieren

Gewöhnlicher Aufenthalt, Betreuung, Ferien, Reisen und Kosten sollten nachvollziehbar beschrieben werden. Ein geplanter Umzug in das andere Land ist vor der Umsetzung zu prüfen, insbesondere mit Blick auf Elternrechte und bestehende Regelungen.

4. Unterhalt und finanzielle Ansprüche klären

Einkommen, Belastungen, Bedarf der Kinder und Zahlungen werden belegt. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und eine mögliche französische prestation compensatoire sind rechtlich einzuordnen; Festsetzung, Abänderung und Vollstreckung erfordern jeweils passende Schritte.

5. Güterstand und einzelne Vermögenswerte trennen

Eigentum am Haus, gemeinsame Kredite, ehelicher Güterstand und Vermögensauseinandersetzung sind verschiedene Fragen. Die Scheidung regelt nicht automatisch sämtliche Ansprüche an einer französischen Immobilie oder deutschen Bankguthaben.

6. Testament und erbrechtliche Positionen prüfen

Mögliche Erben, Testamente, Schenkungen, Vermögen und Schulden werden erfasst. Erbstatut, zulässige Rechtswahl und etwaige Pflichtteils- oder Reservatrechte sind nach dem Sachverhalt zu prüfen und nicht allein nach dem Belegenheitsort einzelner Gegenstände.

7. Nachweise und Nachlassabwicklung vorbereiten

Urkunden, Bankauskünfte, Eigentumsnachweise und erbrechtliche Bescheinigungen können in beiden Staaten benötigt werden. Ob ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll ist, hängt von der Verwendung ab. Erbschaftsteuer und zivilrechtliche Abwicklung sind gesondert zu koordinieren.

8. Einigung und Mediation umsetzen

Verhandlung und Mediation können mehrere familiäre Fragen gemeinsam behandeln. Form, Reichweite, Anerkennung und Durchsetzbarkeit von Vereinbarung oder Entscheidung müssen anschließend geprüft werden, besonders bei Erfüllungspflichten im anderen Staat.

Unsere Leistung: Familie, Erbe & Mediation

Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung. Die Beurteilung Ihres Anliegens hängt von den Tatsachen, den Unterlagen und dem anwendbaren Recht ab.

Was ist Ihr Anliegen?

Ein unternehmerisches Vorhaben, eine Frage zu Arbeit, Familie oder Erbe? Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

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