Rechtsberatung.Auf beiden Seitendes Rheins.

Prelia begleitet Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Vorhaben und Rechtsfragen zwischen Deutschland und Frankreich. Mit verständlicher Rechtsberatung in Ihrer Sprache.

Wirtschaftsrecht · Arbeitsrecht · Familienrecht · Erbrecht

Der passende Rat. In jeder Phase.

Ein konkretes Vorhaben, eine Frage oder ein Konflikt: Finden Sie den passenden Einstieg für Ihre Situation. Zu jedem Bereich zeigt ein konkretes Beispiel, worauf es in der Praxis ankommt.

Ihre Bedürfnisse verstehen. Eine klare Strategie entwickeln.

In Ihrer Sprache

Austausch auf Deutsch oder Französisch, mit Blick für die rechtlichen Feinheiten.

Mit Blick auf beide Rechtsordnungen

Anwendbares Recht und unterschiedliche Abläufe verständlich auf Ihre Situation bezogen.

Mit einem festen Ansprechpartner

Koordination Ihres Mandats mit den benötigten Kompetenzen in Deutschland und Frankreich.

Ein Team. Vielfältige Kompetenzen.

Lernen Sie unser gesamtes Stuttgarter Team kennen. Für Ihr Anliegen verbinden wir die passenden Kompetenzen und benennen Ihren Ansprechpartner.

Empfang von Prelia mit Kanzleilogo an der blauen Wand.
Besprechungsraum von Prelia mit Tisch, Stühlen und großen Fenstern.

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Global ambition. Legal precision.

Vorhaben über Deutschland und Frankreich hinaus?

Entdecken Sie die Standorte, Teams und weiteren Beratungsgebiete von Prelia für Ihre internationalen Aktivitäten.

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Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Sprache, Termine und Kosten: das Wichtigste für den Kontakt mit unserem Team.

In welcher Sprache kann ich Sie kontaktieren?

Auf Deutsch oder Französisch. Die Arbeitssprache und einen möglichen Übersetzungsbedarf stimmen wir mit Ihnen ab.

Ist eine Beratung aus der Ferne möglich?

Ja, je nach Anliegen telefonisch oder per Videokonferenz. Auch ein Termin in Stuttgart ist möglich. Falls ein Schritt Ihre Anwesenheit oder Originalunterlagen erfordert, besprechen wir dies mit Ihnen.

Wie beginne ich und was sollte ich vorbereiten?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, die Beteiligten und mögliche Fristen. Nach Prüfung von Interessenkonflikten und unserer Verfügbarkeit klären wir die benötigten Unterlagen, den Beratungsumfang und die nächsten Schritte.

Wie wird die Vergütung vereinbart?

Die Vergütung klären wir vor der vorgesehenen Leistung, auch für ein erstes juristisches Beratungsgespräch. Die Abrechnung richtet sich nach dem Mandat. Absehbare zusätzliche Kosten Dritter sprechen wir ebenfalls an.

Was ist bei einer dringenden Frist zu beachten?

Nennen Sie das Fristdatum und übermitteln Sie das betreffende Schreiben. Rufen Sie bei Eilbedürftigkeit zusätzlich an, damit wir unsere Verfügbarkeit klären können. Eine Anfrage allein bedeutet keine Mandatsannahme oder Fristübernahme; dafür ist unsere ausdrückliche Bestätigung erforderlich.

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Anfahrt und Parken

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Unser Team, Leistungen und Praxisbeispiele

Anfahrt und Parken

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Vom Flughafen: direkt mit der U6

Ab der Haltestelle Flughafen/Messe fahren Sie mit der U6 Richtung Gerlingen bis Stadtbibliothek – ohne Umsteigen. Die U6-Haltestelle ist von den Terminals aus zu Fuß erreichbar.

Alternativ: mit der S-Bahn S2 oder S3 zum Hauptbahnhof und von dort mit U5, U6, U7 oder U15 bis Stadtbibliothek.

Vom Hauptbahnhof

Ab Hauptbahnhof fahren Sie mit U5 (Killesberg), U6 (Gerlingen), U7 (Mönchfeld) oder U15 (Stammheim) bis Stadtbibliothek. Die U12 Richtung Remseck Neckargröningen hält am Budapester Platz.

Mit dem Auto und Parken

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Bitte prüfen Sie vor Ihrer Fahrt die aktuellen Verbindungen und mögliche Baustellen oder Umleitungen.

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Thierry Schwenk

Rechtsanwalt · Partner

Thierry Schwenk

Prelia · Stuttgart

Thierry Schwenk begleitet Unternehmen bei internationalen Geschäftstätigkeiten, Verträgen und Auseinandersetzungen. Ein Kernbereich ist die Durchsetzung von Forderungen in Deutschland und Frankreich sowie die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren: von der Forderungsanmeldung über die Mitwirkung in Gläubigerausschüssen bis zur Verwaltung von Lieferantenpools. Dabei ist er regelmäßig für Warenkreditversicherer tätig. Weitere Schwerpunkte sind grenzüberschreitende Unternehmenskäufe, die Beratung von Start-ups und das geistige Eigentum.

Er ist außerdem Präsident von EurAvocat (neuer Tab), einem europäischen Netzwerk unabhängiger Anwaltskanzleien.

Schwerpunkte

  • Forderungsdurchsetzung in Deutschland und Frankreich
  • Gläubigerrechte in der Insolvenz, Lieferantenpools
  • Warenkreditversicherer
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenskäufe und Start-ups
  • Prozesse und außergerichtliche Konfliktlösung

Werdegang

Studium in Tübingen; Referendariat in Stuttgart und Straßburg. Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.

Sprachen: Französisch · Deutsch · Englisch · Spanisch

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Götz Gaiser

Rechtsanwalt · Avocat · Partner

Götz Gaiser

Prelia · Stuttgart

Götz Gaiser ist in Stuttgart und Paris zugelassen. Er berät im Wirtschaftsrecht mit deutsch-französischem Schwerpunkt und begleitet Gesellschaften von der Gründung über Vertragsverhandlungen bis zu grenzüberschreitenden Transaktionen.

Schwerpunkte

  • Gründung und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung und Verhandlungen
  • Grenzüberschreitende Unternehmenskäufe und Start-ups

Werdegang

Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und Frankreich. Mitglied der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung.

Sprachen: Deutsch · Französisch · Englisch · Spanisch

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Stefanie Bieg

Rechtsanwältin · Avocate

Stefanie Bieg

Prelia · Stuttgart

Stefanie Bieg berät deutsche und internationale, insbesondere französische Unternehmen. Sie begleitet arbeitsrechtliche Fragen vorbeugend, außergerichtlich und im Prozess. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Mietverträge.

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Prozessführung und außergerichtliche Lösungen
  • Gewerbliche Mietverträge

Werdegang

Zulassungen in Stuttgart und Paris. Studium in Erlangen und Rennes; Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht.

Sprachen: Deutsch · Französisch · Englisch · Spanisch

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Dr. Lisa Heinzmann

Avocate (Barreau de Paris)

Dr. Lisa Heinzmann

Prelia · Stuttgart

Dr. Lisa Heinzmann begleitet Unternehmen und Privatpersonen bei deutsch-französischen Vertragsbeziehungen. Darüber hinaus befasst sie sich mit dem Schutz geistigen Eigentums und mit datenschutzrechtlichen Fragen.

Schwerpunkte

  • Deutsch-französische Verträge
  • Handelsrecht und geistiges Eigentum
  • Datenschutz

Werdegang

Avocate (Barreau de Paris); niedergelassene europäische Rechtsanwältin nach dem EuRAG, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Studium in Nancy und Freiburg; Promotion an der Universität Paris-Saclay.

Sprachen: Englisch · Französisch · Deutsch

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Vanessa Dobler

Rechtsanwältin · Mediatorin

Vanessa Dobler

Prelia · Stuttgart

Vanessa Dobler berät Privatpersonen im Familien- und Erbrecht. Sie begleitet insbesondere Eheverträge, Scheidungsverfahren und die Nachlassplanung. Als zertifizierte Mediatorin unterstützt sie außerdem einvernehmliche Lösungen.

Schwerpunkte

  • Eheverträge und Scheidung
  • Erbrecht und Nachlassplanung
  • Mediation und außergerichtliche Einigung

Werdegang

Studium in Tübingen; Referendariat in Stuttgart und Portimão. Zertifizierte Mediatorin.

Sprachen: Englisch · Französisch · Deutsch

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Svenja Zeuch

Rechtsanwältin

Svenja Zeuch

Prelia · Stuttgart

Svenja Zeuch berät im Familien- und Erbrecht, insbesondere bei deutsch-französischen Sachverhalten. Sie begleitet Scheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen sowie die Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe.

Schwerpunkte

  • Scheidung und Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Deutsch-französische Erbfälle

Werdegang

Studium in Passau und Heidelberg; Zertifikat für juristisches Französisch. Ehrenamtliche Beratung bei Pro Familia.

Sprachen: Englisch · Französisch · Deutsch

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Sandrine Kirschenbilder

Juristin

Sandrine Kirschenbilder

Prelia · Stuttgart

Sandrine Kirschenbilder unterstützt Unternehmen in deutsch-französischen Angelegenheiten. Ihre Schwerpunkte liegen im französischen Vertrags-, Handels- und Insolvenzrecht sowie im Forderungseinzug.

Schwerpunkte

  • Französisches Vertrags- und Handelsrecht
  • Insolvenz und Forderungseinzug
  • Deutsch-französische Geschäftstätigkeit

Werdegang

Studium in Reims und Köln; Master II im Zivil- und Verfahrensrecht. Französische Außenhandelsberaterin (CCE) und Präsidentin der CCE-Sektion Baden-Württemberg.

Sprachen: Französisch · Englisch · Deutsch

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Jessica Adjoyi

Rechtsanwältin

Jessica Adjoyi

Prelia · Stuttgart

Jessica Adjoyi berät Privatpersonen und Unternehmen am Standort Stuttgart. Sie befasst sich mit wirtschaftsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten und verbindet dabei die juristische Analyse mit dem Blick auf wirtschaftliche Zusammenhänge.

Schwerpunkte

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Prozessführung und Konfliktlösung
  • Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

Werdegang

Deutsch-französischer Studiengang in Bochum und Tours; weitere juristische Ausbildung in Bochum und Referendariat in Duisburg.

Sprachen: Deutsch · Englisch · Französisch

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Albert von Preuschen

Rechtsanwalt

Albert von Preuschen

Prelia · Stuttgart

Albert von Preuschen berät im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören die Begleitung von Start-ups, Unternehmenstransaktionen und arbeitsrechtliche Fragen.

Schwerpunkte

  • Beratung von Start-ups
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

Werdegang

Rechts- und wirtschaftswissenschaftliches Studium in Mannheim. LL.M. im internationalen und europäischen Wirtschaftsrecht am Trinity College Dublin.

Sprachen: Deutsch · Englisch · Französisch · Schwedisch

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Ilka Schetsche

Juristin · Office Managerin

Ilka Schetsche

Prelia · Stuttgart

Ilka Schetsche verbindet ihre juristische Ausbildung mit langjähriger Erfahrung im Forderungsmanagement und in der Verwaltung von Lieferantenpools. Außerdem verantwortet sie die operative und organisatorische Leitung der Kanzlei.

Schwerpunkte

  • Forderungsmanagement und Lieferantenpools
  • Kanzleiorganisation und operative Leitung
  • Marketing, Controlling und Datenschutz

Werdegang

Juristisches Studium in Tübingen und Berlin. Seit 1995 im Team.

Sprachen: Deutsch · Englisch

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Reiner Graner

Of Counsel

Reiner Graner

Prelia · Stuttgart

Kanzleigründer Reiner Graner berät im internationalen Wirtschafts-, Sicherheiten-, Insolvenz- und Erbrecht. Seine Erfahrung umfasst Gläubigerausschüsse, Lieferantenpools sowie nationale und internationale Schiedsverfahren.

Schwerpunkte

  • Deutsch-französisches Vertrags- und Erbrecht
  • Insolvenz, Sicherheiten und Lieferantenpools
  • Nationale und internationale Schiedsverfahren

Werdegang

Studium in Tübingen und Diplom in Rechtsvergleichung an der Universität Paris II Panthéon-Assas. Rechtsberater des französischen Generalkonsulats in Stuttgart.

Sprachen: Deutsch · Englisch · Französisch

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Ihr Vorhaben in Deutschland

  • Markteintritt und Gründung einer Tochtergesellschaft vorbereiten.
  • Verträge, Personal und Geschäftsbeziehungen rechtlich begleiten.
  • Ansprüche bei Streitigkeiten oder offenen Forderungen verfolgen.

Ihr Vorhaben in Frankreich

  • Markteintritt und Vertragsgestaltung in Frankreich vorbereiten.
  • Die rechtliche Begleitung Ihres Geschäfts und Ihrer Mitarbeiter organisieren.
  • Ihre Interessen mit den zuständigen Beratern vor Ort verfolgen.

Markteintritt & Gesellschaften: Ihre Präsenz im Nachbarland gestalten

Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Zusammenarbeit mit einem örtlichen Partner: Die rechtliche Struktur soll zu Geschäft, Verantwortlichkeiten und Konzernorganisation passen. Wir begleiten die Auswahl, die Gründung und die laufenden gesellschaftsrechtlichen Aufgaben.

Die passende Struktur wählen

Wir vergleichen etwa GmbH oder UG in Deutschland, SAS oder SARL in Frankreich, Zweigniederlassung und vertragliche Kooperation. Maßgeblich sind unter anderem Haftung, Finanzierung, Entscheidungswege und die geplante Entwicklung des Geschäfts.

Gründung und Register vorbereiten

Satzung, Unternehmensgegenstand, Einlagen, Geschäftsführerbestellung, Vertretung und Registeranmeldungen werden aufeinander abgestimmt. Notarielle Schritte, Vollmachten, Nachweise der Muttergesellschaft und benötigte Übersetzungen koordinieren wir mit den beteiligten Stellen.

Gesellschafterbeziehungen regeln

Gesellschaftervereinbarung, Stimmrechte, Zustimmungsvorbehalte, zusätzliche Finanzierung, Anteilsübertragung und Ausscheiden eines Partners: Gerade bei einem deutsch-französischen Joint Venture sollten diese Fragen vor dem Start geklärt sein.

Geschäftsleitung begleiten

Wir beraten zu Aufgaben und Befugnissen der Geschäftsleitung, Vollmachten, gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen und der Abstimmung mit der Muttergesellschaft. Dazu können auch Geschäftsführerhaftung und Interessenkonflikte innerhalb der Gruppe gehören.

Gesellschaft und Betrieb zusammenführen

Konzerninterne Verträge, erste Einstellungen, Geschäftsräume, Dienstleistungen und Vertrieb müssen zur gewählten Organisation passen. Steuerliche Betriebsstättenfragen, Buchhaltung und Lohnabrechnung stimmen wir mit den zuständigen Beratern ab.

Veränderungen umsetzen

Bei Investoreneinstieg, Kapitalerhöhung, Wechsel der Geschäftsleitung oder Neuordnung von Beteiligungen prüfen wir die erforderlichen Beschlüsse, Verträge und Formalitäten. So wird die gesellschaftsrechtliche Begleitung mit dem tatsächlichen Geschäft abgestimmt.

Verträge & Vertrieb: Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich gestalten

Eine sprachliche Übersetzung ersetzt keine rechtliche Anpassung an den Zielmarkt. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft, den ausgetauschten Dokumenten und den einschlägigen Rechtsregeln.

Kauf, Lieferung und Dienstleistungen

Bei Rahmenvertrag, Zulieferung, Werk- oder Dienstleistung, Wartung und industrieller Lieferung klären wir Leistungsumfang, Termine, Abnahme, Vergütung und Zahlungsbedingungen. Auch Verspätung, Mängel und die Folgen einer Leistungsstörung gehören dazu.

AGB und widersprüchliche Vertragsunterlagen

Wir prüfen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen, ihre Einbeziehung sowie den Vorrang von Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung. Treffen deutsche AGB auf abweichende französische CGV, muss der tatsächliche Vertragsschluss untersucht werden.

Rechtswahl und Streitbeilegung

Vertragsrecht, Gerichtsstand, Schiedsvereinbarung und Vertragssprache sind eigenständige Fragen. Beim internationalen Warenkauf wird außerdem geprüft, ob das UN-Kaufrecht, auch CISG oder Wiener Kaufrecht genannt, eingreift oder ausgeschlossen werden soll.

Den Vertrieb organisieren

Handelsvertreter, Vertragshändler, Exklusivität, Verkaufsgebiet, Kundenbeziehungen und Onlinevertrieb werden entsprechend der tatsächlichen Aufgaben geregelt. Dabei sind auch mögliche kartellrechtliche Grenzen von Vertriebsbeschränkungen zu berücksichtigen.

Risiken zuordnen

Gewährleistung, Haftung, Eigentumsvorbehalt, Vertraulichkeit und Rechte an Arbeitsergebnissen müssen zum Geschäft passen. Je nach Vertrag kommen Vereinbarungen über personenbezogene Daten, Software, Nutzungsrechte oder Know-how hinzu.

Die Beendigung vorbereiten

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Lagerbestände und Kundenübergang sollten früh geklärt sein. Wir untersuchen mögliche Handelsvertreterausgleichsansprüche und bei relevantem französischem Recht die Haftung wegen abrupter Beendigung etablierter Geschäftsbeziehungen.

Arbeit & Personaleinsatz: Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beschäftigung bei einer französischen Gesellschaft, Homeoffice im Nachbarland oder Wechsel in eine Tochtergesellschaft: Wir betrachten Vertrag und tatsächliche Tätigkeit. Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Besteuerung werden dabei als getrennte, miteinander abzustimmende Fragen behandelt.

Einstellung und Arbeitsvertrag

Aufgaben, variable Vergütung, Probezeit, Befristung, Arbeitszeit, Urlaub und Vertraulichkeit werden am gewöhnlichen Arbeitsort und den einschlägigen zwingenden oder kollektivrechtlichen Vorgaben ausgerichtet. Ein übersetztes Vertragsmuster genügt dafür häufig nicht.

Entsendung und Tätigkeit in mehreren Staaten

Vorübergehender Einsatz, regelmäßige Dienstreisen und dauerhafte grenzüberschreitende Beschäftigung sind zu unterscheiden. Wir klären arbeitsrechtliche Fragen und koordinieren gegebenenfalls erforderliche Meldungen, A1-Nachweise und weitere Formalitäten mit den zuständigen Stellen.

Homeoffice und Grenzgänger

Wohnstaat, tatsächliche Anwesenheit, mobiles Arbeiten und Weisungsstrukturen bilden die Grundlage der Prüfung. Sozialversicherungszuordnung und steuerliche Fragen werden gesondert vom anwendbaren Arbeitsvertragsrecht und gemeinsam mit den zuständigen Beratern betrachtet.

Laufendes Arbeitsverhältnis

Tätigkeitsänderung, Bonus, Fehlzeiten, Arbeitszeit oder Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wir beraten zu Rechten und Handlungsoptionen. Auf Unternehmensseite können Beteiligungsrechte eines Betriebsrats oder französischen CSE hinzukommen.

Kündigung und Trennungsvereinbarung

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Wettbewerbsverbot und gerichtliche Auseinandersetzung erfordern die Prüfung der jeweiligen nationalen Regeln. Formvorgaben und Klagefristen sollten unmittelbar nach Zugang einer Erklärung geklärt werden.

Umstrukturierung und Betriebsübergang

Bei Unternehmenskauf, Übertragung einer Tätigkeit oder Reorganisation prüfen wir Auswirkungen auf Beschäftigte, Informations- und Beteiligungspflichten sowie einen möglichen Übergang von Arbeitsverhältnissen und den Fortbestand von Ansprüchen.

Unternehmenskauf & Verkauf: Transaktionen zwischen Deutschland und Frankreich

Unternehmenskauf, Beteiligungsveräußerung und unternehmerische Nachfolge verbinden Verhandlung und Risikoprüfung. Wir begleiten die rechtlichen Schritte der Transaktion und stimmen sie mit Finanzierungsfragen, steuerlicher Strukturierung und den weiteren beteiligten Beratern ab.

Die Transaktion strukturieren

Beim Share Deal werden Beteiligungen, beim Asset Deal bestimmte Vermögenswerte übertragen. Wir prüfen den jeweiligen Umfang sowie die Behandlung von Verträgen, Beschäftigten, Genehmigungen, Haftungsrisiken und zu übernehmenden Verpflichtungen.

Verhandlungen vorbereiten

Vertraulichkeitsvereinbarung, Letter of Intent, Exklusivität, Zeitplan und Datenraum strukturieren die Vorbereitung. Dabei wird geklärt, welche Absprachen bereits verbindlich sind und welche Punkte noch der weiteren Verhandlung unterliegen.

Rechtliche Due Diligence

Gesellschaftsrecht, wesentliche Verträge, Arbeitsverhältnisse, Streitigkeiten und Rechte an betrieblichen Vermögenswerten werden untersucht. Erkannte Risiken sollen sich in einer nachvollziehbaren Bewertung, konkreten Maßnahmen oder vertraglichen Absicherungen wiederfinden.

Den Kaufvertrag verhandeln

Kaufpreis, Anpassungsmechanismen, Garantien, Freistellungen und Haftungsgrenzen werden im Zusammenhang gestaltet. Eine französische garantie d’actif et de passif entspricht nicht ohne Weiteres den Regelungen einer deutschen Transaktionsdokumentation.

Signing und Closing begleiten

Vollzugsbedingungen, erforderliche Zustimmungen und mögliche Genehmigungen werden nachgehalten. Ob etwa Fusionskontrolle, Investitionsprüfung oder arbeitsrechtliche Informationspflichten betroffen sind, hängt von Struktur und Beteiligten der konkreten Transaktion ab.

Die Zeit nach dem Erwerb regeln

Geschäftsleitung, konzerninterne Verträge, Personalintegration und Garantiefristen werden vorbereitet. Auch Kaufpreisanpassungen und Auseinandersetzungen aus dem Unternehmenskaufvertrag können eine weitere rechtliche Begleitung erfordern.

Streitigkeiten & Forderungen: Interessen grenzüberschreitend durchsetzen

Offene Rechnung, beanstandete Lieferung, Vertragsbeendigung oder gegnerische Forderung: Entscheidend sind Beweislage, anwendbares Recht und tatsächliche Durchsetzbarkeit. Gemeinsam entwickeln wir ein Vorgehen, das wirtschaftliche Bedeutung, Aufwand und Erfolgsaussichten berücksichtigt.

Ansprüche und Einwendungen prüfen

Vertrag, Rechnungen, Liefer- oder Leistungsnachweise, Abnahme und Korrespondenz bilden die Grundlage. Zu berücksichtigen sind auch Mängelrügen, Teilzahlungen, Aufrechnung, Zinsen und mögliche Gegenansprüche.

Gericht und Verfahrensweg bestimmen

Internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsklausel und anwendbares Recht werden getrennt geprüft. Die Vertragssprache allein bestimmt weder das zuständige Gericht noch die auf den Anspruch anzuwendenden Regeln.

Verhandeln und Vergleiche gestalten

Zahlungsaufforderung, Verhandlung über Mängel, Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis und Vergleich können eine außergerichtliche Lösung ermöglichen. Wir prüfen geeignete Sicherheiten und die Auswirkungen einer Einigung auf weitere Ansprüche.

Verfahren führen oder Ansprüche abwehren

Je nach Sachverhalt kommen Klage, deutsches Mahnverfahren oder Europäischer Zahlungsbefehl in Betracht. Bei streitigen Forderungen, Eilbedürftigkeit oder besonderem Beweisbedarf ist die passende Verfahrensart gesondert zu bestimmen.

Fristen und Beweise sichern

Verjährung, Rechtsbehelfsfristen, zugestellte Schriftstücke und mögliche Sicherungsmaßnahmen verlangen rechtzeitige Prüfung. Wir strukturieren Belege und Übersetzungen nach den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.

Im anderen Staat vollstrecken

Auch ein Urteil führt nicht automatisch zur Zahlung. Wir klären Anerkennung, Bescheinigungen, Zustellung und Vollstreckung in Vermögenswerte des Schuldners und koordinieren die erforderlichen Schritte mit den zuständigen Berufsträgern.

RVG und das Budget eines Gerichtsverfahrens

In Deutschland richtet sich die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), regelmäßig anhand des Gegenstandswerts und der vorgesehenen Gebührentatbestände. Gerichtskosten werden gesondert berechnet. Eine Vergütungsvereinbarung, etwa nach Zeitaufwand, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.

Wer trägt die Prozesskosten?

Im deutschen Zivil- und Handelsprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Gerichtskosten und erstattet die notwendigen Kosten der Gegenseite, insbesondere deren gesetzliche Anwaltsgebühren. Bei teilweisem Obsiegen kommt eine anteilige Verteilung oder Kostenaufhebung in Betracht; bei Kostenaufhebung trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten und grundsätzlich die Hälfte der Gerichtskosten.

Vereinbarte Vergütung, Erstattung und Ausnahmen

Übersteigt eine Vergütungsvereinbarung die gesetzlich erstattungsfähigen Beträge, kann die Differenz auch bei einem Prozesserfolg bei Ihnen verbleiben. Im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Für Familiensachen und Vergleiche können besondere Regeln gelten. Budget und Prozesskostenrisiko besprechen wir vor Einleitung des Verfahrens mit Ihnen.

Krise & Insolvenz: Forderungen, Lieferantenrechte und laufende Verträge

Die Insolvenz eines französischen oder deutschen Geschäftspartners betrifft oft gleichzeitig offene Rechnungen, gelieferte Waren und weitere Aufträge. Wir prüfen Ihre Gläubigerposition und koordinieren die Schritte nach Verfahrensstaat und Verfahrensstand.

Das Verfahren einordnen

Vorläufiges oder eröffnetes Insolvenzverfahren in Deutschland sowie sauvegarde, redressement judiciaire oder liquidation judiciaire in Frankreich unterscheiden sich. Veröffentlichungen und konkrete Beschlüsse geben Aufschluss über Ansprechpartner und den weiteren Prüfungsbedarf.

Forderungen anmelden und verfolgen

Wir bereiten Betrag, Anspruchsgrund und Nachweise für Forderungsanmeldung beziehungsweise déclaration de créance vor. Forderungsprüfung, Bestreiten und spätere Verfahrensmitteilungen erfordern einen anderen Ablauf als die gewöhnliche außergerichtliche Beitreibung.

Eigentumsvorbehalte untersuchen

Einfacher, verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt und Verarbeitungsklauseln sind anhand von Vereinbarung, Wirksamkeit und Warenweg zu prüfen. Eine deutsche Klauselbezeichnung allein begründet keine entsprechende Rechtsposition in einem französischen Verfahren.

Warenrechte und Sicherheiten unterscheiden

Aussonderung, Absonderung, französische revendication, Sicherungsabtretung und Bürgschaft betreffen unterschiedliche Rechte. Wir untersuchen Warenbestand, Erlöse, Forderungen aus Weiterverkauf und sonstige Sicherheiten jeweils gesondert.

Laufende Geschäftsbeziehungen beurteilen

Weitere Lieferungen, offene Bestellungen, Anzahlungen, Aufrechnung und mögliche Insolvenzanfechtung verlangen eine Prüfung vor der Entscheidung. Zeitpunkt der jeweiligen Handlung, Verfahrensrecht und konkrete Absprachen sind dafür maßgeblich.

Versicherer und weitere Beteiligte einbeziehen

Informationen aus Warenkreditversicherung, Beratung und Verfahrensorganen werden abgestimmt. Bei geeigneten Sachverhalten kann eine gemeinsame Behandlung von Lieferantenrechten im Rahmen eines Lieferantenpools geprüft werden.

Eine GmbH gründen: Entscheidungen, Unterlagen und Geschäftsbeginn vorbereiten

Eine deutsche Gesellschaft zu gründen ist nur ein Teil des Markteintritts. Vor dem Notartermin sollten Tätigkeit, Beteiligte, Entscheidungswege und Finanzierung geklärt sein. Bei französischen Gesellschaftern kommen Nachweise und organisatorische Fragen über die Grenze hinzu.

1. Das Vorhaben konkretisieren

Produktvertrieb, Dienstleistungen, Lager, Personal und Geschäftsräume beeinflussen die Organisation. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und steuerliche Betriebsstätte sind unterschiedliche Begriffe und sollten in der Planung nicht gleichgesetzt werden.

2. GmbH und Alternativen vergleichen

GmbH, UG und andere Formen der Präsenz unterscheiden sich hinsichtlich Finanzierung und Organisation. Neben dem Stammkapital benötigt die Gesellschaft eine Liquiditätsplanung für Gehälter, Miete, Lieferanten und die laufende Anlaufphase.

3. Beteiligte und Geschäftsleitung festlegen

Beteiligungsquoten, Geschäftsführer und Vertretungsbefugnisse sollten vorab feststehen. Bei Geschäftsleitung aus Frankreich, mehreren Unterschriftsberechtigten oder Zustimmungsvorbehalten der Muttergesellschaft sind Verantwortlichkeiten und praktische Abläufe besonders wichtig.

4. Gründungsunterlagen zusammenstellen

Benötigt werden je nach Fall Identitätsnachweise, Registerunterlagen der Muttergesellschaft, Vertretungsnachweise, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und der Satzungsentwurf. Vollmachten, Übersetzungen und die Form der Teilnahme werden mit dem Notariat abgestimmt.

5. Gesellschafterinteressen regeln

Stimmrechte, spätere Finanzierung, Informationsrechte, Anteilsübertragung und Lösungen für blockierte Entscheidungen können in Satzung und Gesellschaftervereinbarung geregelt werden. Bei Minderheitsbeteiligung oder Joint Venture verdienen diese Punkte besondere Aufmerksamkeit.

6. Formalitäten und Zeitplan verbinden

Notariat, Bank, Handelsregister, tätigkeitsbezogene Anmeldungen und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten müssen zusammenpassen. Auch die Verantwortlichkeit für Verträge und sonstige Verpflichtungen vor der Registereintragung ist zu prüfen.

7. Den Betrieb vorbereiten

Konzerninterne Verträge, erste Kundenverträge und Einstellungen werden parallel vorbereitet. Umsatzsteuer, sonstige Steuerfragen, Buchhaltung und Lohnabrechnung sind mit den zuständigen Beratern zu organisieren; die Gründung allein erledigt diese Aufgaben nicht.

Unsere Leistung: Markteintritt & Gesellschaften

Mitarbeiter in Deutschland: Was vor dem Arbeitsbeginn zu klären ist

Bei einem ersten Mitarbeiter in Deutschland müssen Vertrag und tatsächlicher Einsatz zusammenpassen. Das gilt auch für französische Arbeitgeber ohne deutsche Tochtergesellschaft. Entscheidend ist, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnabrechnung und steuerliche Fragen von Anfang an zu koordinieren.

1. Arbeitgeber und Aufgaben bestimmen

Vertragspartner kann die französische Gesellschaft, eine deutsche Tochter oder eine andere Einheit sein. Aufgaben, Vorgesetzte, Reisetätigkeit und Abschlussvollmachten sollten feststehen. Aus der Tätigkeit können zusätzlich gesondert zu prüfende Betriebsstättenfragen entstehen.

2. Arbeitsorte erfassen

Wohnsitz, Büro, Homeoffice und Dienstreisen sind zu unterscheiden. Dauerhafte Arbeit in Deutschland, zeitweise Entsendung und regelmäßiger Einsatz in mehreren Staaten können unterschiedliche Folgen haben; die Sprache des Vertrags entscheidet darüber nicht.

3. Vertragsbedingungen konkretisieren

Tätigkeit, Fixgehalt, Bonus, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit, Befristung und Kündigung müssen zur Beschäftigung passen. Zwingender Arbeitnehmerschutz und gegebenenfalls Tarifrecht sind zu prüfen; eine Rechtswahl beseitigt nicht sämtliche Schutzvorschriften.

4. Homeoffice vereinbaren

Häufigkeit, Arbeitsstaaten, Ausstattung, Kosten und Erreichbarkeit sollten nachvollziehbar geregelt werden. Ändert sich der Anteil grenzüberschreitender Heimarbeit, können Sozialversicherungszuordnung und steuerliche Behandlung erneut zu prüfen sein.

5. Mobilität und Nachweise organisieren

Je nach Einsatz geht es um Entsendung, Mehrstaatentätigkeit, A1-Bescheinigung, Meldungen und bereitzuhaltende Unterlagen. Sonderregelungen zum grenzüberschreitenden Telework müssen auf ihre Voraussetzungen geprüft werden und ersetzen keine arbeits- oder steuerrechtliche Prüfung.

6. Abrechnung und Alltag vorbereiten

Lohnabrechnung, Meldungen, Arbeitszeiterfassung und der Umgang mit Fehlzeiten brauchen klare Zuständigkeiten. Die Abstimmung mit dem Lohnbüro sollte vor der ersten Abrechnung stattfinden, insbesondere bei ausländischem Arbeitgeber und deutschen Beschäftigten.

7. Änderungen und Beendigung mitdenken

Arbeitsortwechsel, neue Aufgaben, Ende einer Entsendung oder Kündigung können eine neue Bewertung erfordern. Geht eine Kündigung ein, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die einschlägigen Formvorgaben und Fristen umgehend klären.

Unsere Leistung: Arbeit & Personaleinsatz

Ihr Kunde in Frankreich zahlt nicht: Forderung, Belege und Vorgehen ordnen

Ein vollständiger Sachverhalt hilft mehr als immer neue Mahnungen. Vor der Entscheidung über Verhandlung oder Verfahren sollten Vertrag, Leistung, Einwendungen und Zahlungsfähigkeit erfasst werden. Ebenso wichtig ist, wo ein späterer Titel tatsächlich durchgesetzt werden kann.

1. Den richtigen Schuldner bestimmen

Firma, Rechtsform, Sitz und Registerangaben müssen zum Vertragspartner passen. Französische Tochtergesellschaft, Unternehmensgruppe und verwendete Handelsbezeichnung sind nicht ohne Weiteres derselbe Schuldner.

2. Den Vertragsschluss nachvollziehen

Angebot, Bestellung, Bestätigung, Rahmenvertrag und Geschäftsbedingungen werden zeitlich geordnet. Widersprüchliche deutsche AGB und französische CGV können beeinflussen, welche Bedingungen vereinbart wurden und welche Ansprüche bestehen.

3. Leistung und Forderung belegen

Rechnungen, Lieferbelege, Abnahme, Tätigkeitsnachweise und Versanddokumente sind zusammenzustellen. Hauptforderung, Teilzahlungen, Gutschriften und geltend gemachte Zinsen sollten nach Datum und Betrag nachvollziehbar ausgewiesen werden.

4. Einwendungen erfassen

Mängelrügen, technische Stellungnahmen, Zahlungszusagen und Ratenangebote werden gesichert. Behauptete Schlechtleistung, Aufrechnung oder Schadensersatzforderungen können das geeignete Vorgehen und den notwendigen Beweisumfang verändern.

5. Recht, Gericht und Fristen prüfen

Rechtswahl, Gerichtsstand und bei Warenlieferungen das UN-Kaufrecht sind zu untersuchen. Verjährung und sonstige Fristen müssen konkret geprüft werden; eine Mahnung sollte nicht ungeprüft als fristwahrend behandelt werden.

6. Den Verfahrensweg auswählen

Außergerichtliche Zahlungsaufforderung, Ratenvereinbarung, französische injonction de payer, Europäischer Zahlungsbefehl und Klage kommen je nach Voraussetzungen in Betracht. Streitigkeit der Forderung, Beweise und Kosten sind dabei abzuwägen.

7. Die Durchsetzung vorbereiten

Informationen zu Vermögen und möglichen Insolvenzverfahren sollten früh geklärt werden. Titel, Zustellung, Bescheinigungen und örtliche Vollstreckung sind gesonderte Schritte; bei Insolvenz treten Forderungsanmeldung und Sicherheitenprüfung hinzu.

Unsere Leistung: Streitigkeiten & Forderungen

Familie, Erbe & Mediation: persönliche Anliegen zwischen Deutschland und Frankreich

Familienleben in zwei Ländern, Trennung, Unterhalt und grenzüberschreitender Nachlass berühren häufig mehrere Rechtsfragen gleichzeitig. Wir helfen Privatpersonen bei ihrer Einordnung und den nächsten Schritten.

Ehe und Vermögensordnung

Ehevertrag, Güterstand, Immobilien und vermögensrechtliche Absprachen werden mit Blick auf beide Staaten geprüft. Die vermögensrechtliche Ordnung der Ehe ist von den Regeln über Scheidung und deren weitere Folgen zu unterscheiden.

Trennung und Scheidung

Wir untersuchen internationale Zuständigkeit, anwendbares Scheidungsrecht und die zu regelnden Folgen. Vermögensauseinandersetzung und mögliche Fragen des Versorgungsausgleichs sind nicht automatisch nach denselben Regeln oder im selben Verfahren zu behandeln.

Kinder, Sorge und Umgang

Lebensmittelpunkt, Betreuung, Ferien, Reisen und ein geplanter Umzug verlangen praktikable Regelungen. Vorhandene Vereinbarungen, Kindeswohl und das Zusammenspiel von Entscheidungen in Deutschland und Frankreich fließen in die Prüfung ein.

Unterhalt und Durchsetzung

Einkommen, Bedarf, Belastungen sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt sind anhand des Sachverhalts zu untersuchen. Festsetzung, Abänderung, Anerkennung und grenzüberschreitende Vollstreckung bestehender Unterhaltstitel sind eigenständige Aufgaben.

Nachlassplanung und Erbfälle

Testament, Vermögensnachfolge, Immobilien, Erben und Verbindlichkeiten in beiden Ländern werden zusammen betrachtet. Wir prüfen Erbstatut, mögliche Pflichtteils- oder Reservatrechte und erforderliche Nachweise, etwa ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Einigung und Mediation

Wenn die Situation dafür geeignet ist, können Verhandlung oder Mediation eine Vereinbarung ermöglichen. Anschließend sind Inhalt, Reichweite und gegebenenfalls notwendige Form oder Vollstreckbarkeit des Ergebnisses zu klären.

Deutsch-französische Verträge: Was vor der Unterschrift zusammenpassen muss

Liefervertrag, Vertriebsvereinbarung, Dienstleistung oder Rahmenvertrag sollen die tatsächliche Zusammenarbeit abbilden. Bei der Prüfung werden die Klauseln im Zusammenhang gelesen und die Punkte identifiziert, die vor Vertragsschluss geklärt oder verhandelt werden sollten.

1. Parteien, Vollmachten und Unterlagen

Prüfen Sie, wer für welche Gesellschaft verbindlich handeln darf. Vertrag, technische Anlagen, AGB, Bestellungen und frühere Absprachen müssen auseinandergehalten werden; ihre Rangfolge sollte nachvollziehbar vereinbart sein.

2. Sprache, Recht und Gerichtsstand

Bei zwei Sprachfassungen sind mögliche Abweichungen und der Umgang damit zu regeln. Vertragssprache, Rechtswahl und Gericht sind verschiedene Fragen. Beim grenzüberschreitenden Warenkauf ist die Rolle des UN-Kaufrechts beziehungsweise CISG ausdrücklich zu prüfen.

3. Leistung, Lieferung und Abnahme

Leistungsumfang, Termine, Abnahme und Beanstandungsverfahren sollen konkret beschrieben sein. Werden Incoterms verwendet, müssen gewählte Klausel, benannter Ort und die übrigen Vertragsbestimmungen aufeinander abgestimmt werden.

4. Preis, Zahlung und Sicherheiten

Anzahlung, Fälligkeit, Preisanpassung, Währung, Verzug und Zahlungssicherheiten werden im Zusammenhang geprüft. Beim Eigentumsvorbehalt kommt es auf Vereinbarung und Wirksamkeit im konkreten Liefer- und Verwertungskontext an.

5. Mängel, Gewährleistung und Haftung

Rechte bei Abweichungen, Rügefristen, Haftungsgrenzen, Ausschlüsse und Versicherungsschutz verdienen besondere Aufmerksamkeit. Ein übersetztes deutsches oder französisches Muster beantwortet nicht automatisch die Frage nach der Wirksamkeit seiner Klauseln.

6. Vertrieb, Daten und Know-how

Verkaufsgebiet, Exklusivität, Kundenzuordnung und Pflichten des Vertriebspartners müssen zu dessen Rolle passen. Je nach Leistung sind zusätzlich Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regeln.

7. Laufzeit und Vertragsende

Verlängerung, Kündigung, offene Aufträge, Restbestände und Rückgabe von Informationen werden vorab bedacht. Möglich sind je nach Fall Handelsvertreterausgleich oder Fragen zur rupture brutale einer etablierten Geschäftsbeziehung nach französischem Recht.

Unsere Leistung: Verträge & Vertrieb

Französischer Kunde insolvent: Forderung und Sicherungsrechte vorbereiten

Eine französische procédure collective kann offene Rechnungen, laufende Bestellungen und bereits weiterverkaufte Waren betreffen. Die ersten Schritte richten sich nach dem konkreten Verfahren. Zahlungsforderung, Warenherausgabe und sonstige Sicherheiten sind gesondert zu erfassen.

1. Schuldner und Verfahren feststellen

Prüfen Sie genaue Firma, Registerangaben, Eröffnungsentscheidung und Veröffentlichung im BODACC. Sauvegarde, redressement judiciaire und liquidation judiciaire unterscheiden sich; auch Datum und Stadium des Verfahrens sind für die Einordnung wichtig.

2. Ansprechpartner und Fristen erfassen

Bewahren Sie Veröffentlichungen und Mitteilungen von mandataire judiciaire, administrateur oder liquidateur auf. Die zuständige Person, die konkrete Handlung und der Fristbeginn müssen geprüft werden; eine gewöhnliche Mahnung erfüllt diese Aufgaben nicht.

3. Die déclaration de créance vorbereiten

Ordnen Sie offene Rechnungen, Teilzahlungen, Gutschriften und Nachweise des Anspruchs. Auch Sicherheiten und bereits laufende Streitigkeiten können anzugeben sein. Vertretungsbefugnis, Vollmacht und Nachweis der Einreichung sind mit zu klären.

4. Gelieferte Waren lokalisieren

Ermitteln Sie identifizierbare Bestände, Weiterverkäufe und Verarbeitungen. Vereinbarte Eigentumsvorbehaltsklauseln, Bestellungen, Lieferscheine und Angaben zu Chargen oder Lagerorten sind für mögliche Warenrechte zusammenzustellen.

5. Herausgabe und Anmeldung trennen

Ob eine revendication oder ein anderes Recht an Waren oder Erlösen besteht, verlangt eine eigene Prüfung. Forderungsanmeldung, französische Eigentumsvorbehaltsregeln und deutsche Sicherungsklauseln dürfen nicht als austauschbare Instrumente behandelt werden.

6. Offene Aufträge und Zahlungen prüfen

Weitere Lieferungen, Vorauszahlungen, Aufrechnung und Vertragsfortführung müssen vor dem Hintergrund der procédure collective beurteilt werden. Auch Rückforderungen bereits erhaltener Beträge sind nach ihrem konkreten rechtlichen Grund zu untersuchen.

7. Versicherung und Verfahren abstimmen

Koordinieren Sie Informationen mit Warenkreditversicherung und Beratern. Forderungsprüfung, mögliche Zurückweisung, zusätzliche Nachweise und spätere Zahlungen erfordern weiteren Überblick. Gemeinsame Lieferantenmaßnahmen kommen nur nach Prüfung des Einzelfalls in Betracht.

Unsere Leistung: Krise & Insolvenz

Familie und Erbe im deutsch-französischen Kontext: die Themen richtig zuordnen

Trennung, Kinder, Unterhalt und Nachlass können auf unterschiedliche Weise mit beiden Ländern verbunden sein. Für die Vorbereitung sollten Tatsachen und Unterlagen nach Themen geordnet werden. Zuständiges Gericht und anwendbares Recht folgen nicht allein aus der Staatsangehörigkeit.

1. Die Verbindungen zu beiden Staaten erfassen

Staatsangehörigkeiten, heutige und frühere Wohnorte, Heiratsdatum, Lebensmittelpunkt der Kinder und Vermögensorte sind hilfreich. Hinzu kommen Personenstandsurkunden, Eheverträge, Absprachen und bereits ergangene Entscheidungen.

2. Trennung und Scheidung einordnen

Internationale Zuständigkeit, anwendbares Scheidungsrecht und Anerkennung der Entscheidung werden getrennt betrachtet. Brüssel IIb und Rom III betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche; Vermögensfolgen und weitere Scheidungsfolgen verlangen zusätzliche Prüfung.

3. Sorge und Umgang konkretisieren

Gewöhnlicher Aufenthalt, Betreuung, Ferien, Reisen und Kosten sollten nachvollziehbar beschrieben werden. Ein geplanter Umzug in das andere Land ist vor der Umsetzung zu prüfen, insbesondere mit Blick auf Elternrechte und bestehende Regelungen.

4. Unterhalt und finanzielle Ansprüche klären

Einkommen, Belastungen, Bedarf der Kinder und Zahlungen werden belegt. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und eine mögliche französische prestation compensatoire sind rechtlich einzuordnen; Festsetzung, Abänderung und Vollstreckung erfordern jeweils passende Schritte.

5. Güterstand und einzelne Vermögenswerte trennen

Eigentum am Haus, gemeinsame Kredite, ehelicher Güterstand und Vermögensauseinandersetzung sind verschiedene Fragen. Die Scheidung regelt nicht automatisch sämtliche Ansprüche an einer französischen Immobilie oder deutschen Bankguthaben.

6. Testament und erbrechtliche Positionen prüfen

Mögliche Erben, Testamente, Schenkungen, Vermögen und Schulden werden erfasst. Erbstatut, zulässige Rechtswahl und etwaige Pflichtteils- oder Reservatrechte sind nach dem Sachverhalt zu prüfen und nicht allein nach dem Belegenheitsort einzelner Gegenstände.

7. Nachweise und Nachlassabwicklung vorbereiten

Urkunden, Bankauskünfte, Eigentumsnachweise und erbrechtliche Bescheinigungen können in beiden Staaten benötigt werden. Ob ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll ist, hängt von der Verwendung ab. Erbschaftsteuer und zivilrechtliche Abwicklung sind gesondert zu koordinieren.

8. Einigung und Mediation umsetzen

Verhandlung und Mediation können mehrere familiäre Fragen gemeinsam behandeln. Form, Reichweite, Anerkennung und Durchsetzbarkeit von Vereinbarung oder Entscheidung müssen anschließend geprüft werden, besonders bei Erfüllungspflichten im anderen Staat.

Unsere Leistung: Familie, Erbe & Mediation

Unternehmen in Frankreich kaufen: Schritte, die man nicht unterschätzen sollte

Ein Unternehmenskauf in Frankreich folgt eigenen Form-, Informations- und Genehmigungsregeln. Wer sie früh kennt, vermeidet Verzögerungen und Überraschungen beim Kaufpreis.

1. Share Deal oder Asset Deal

Beim Erwerb von Anteilen einer SAS oder SARL geht die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten über. Der Erwerb eines Geschäftsbetriebs (fonds de commerce) unterliegt eigenen Form- und Veröffentlichungsregeln und kann Rechte von Gläubigern auslösen.

2. Übertragung und Zustimmungen

Anteile einer SARL werden schriftlich übertragen, an Dritte grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gesellschafter. Bei der SAS erfolgt die Übertragung durch Umschreibung im Aktienregister; Satzungsklauseln zu Zustimmung und Vorkaufsrecht sind zu prüfen. Eine notarielle Beurkundung wie bei der GmbH ist nicht erforderlich.

3. Beschäftigte und CSE einbeziehen

In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind die Arbeitnehmer in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Verkauf über die Möglichkeit eines eigenen Angebots zu informieren. Ein bestehender CSE ist vor einer verbindlichen Entscheidung anzuhören. Das beeinflusst Zeitplan und Vertragsstruktur.

4. Due Diligence durchführen

Gesellschaftsrecht, wesentliche Verträge mit Change-of-Control-Klauseln, Arbeitsverhältnisse und Tarifbindung, Streitigkeiten, Genehmigungen, geistiges Eigentum und Finanzlage werden geprüft. Erkannte Risiken fließen in Kaufpreis, Bedingungen oder Garantien ein.

5. Garantie verhandeln

Die französische garantie d’actif et de passif regelt typischerweise eine Freistellung für Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Erwerb. Umfang, Schwellen, Höchstbeträge, Fristen und Absicherung, etwa durch Bankgarantie oder Kaufpreiseinbehalt, sind zu verhandeln.

6. Genehmigungen prüfen

Für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen kann eine vorherige Genehmigung des französischen Wirtschaftsministeriums erforderlich sein (Art. L. 151-3 Code monétaire et financier), unter Umständen auch für Erwerber aus der EU. Hinzu kommt gegebenenfalls die Fusionskontrolle.

7. Die Zeit nach dem Closing vorbereiten

Je nach Übertragungsform fallen Registrierungsabgaben an; steuerliche Strukturierung, Buchhaltung und Lohnabrechnung sind mit den zuständigen Beratern abzustimmen. Geschäftsleitung, Vollmachten und konzerninterne Verträge werden rechtzeitig vorbereitet.

Unsere Leistung: Unternehmenskauf & Verkauf

Kündigung eines Mitarbeiters in Frankreich: Verfahren, Fristen und Abfindung

Das französische Kündigungsrecht ist formstreng. Verfahrensfehler führen regelmäßig zu Entschädigungen, selbst wenn der Kündigungsgrund trägt.

1. Den Grund festlegen

Jede Kündigung braucht einen tatsächlichen und ernsthaften Grund (cause réelle et sérieuse), personen-, verhaltensbedingt oder wirtschaftlich. Der im Kündigungsschreiben genannte Grund begrenzt grundsätzlich die spätere Verteidigung vor Gericht.

2. Das Vorgespräch einhalten

Vor der Kündigung ist der Arbeitnehmer schriftlich zu einem Vorgespräch (entretien préalable) einzuladen. Zwischen Zugang der Einladung und Gespräch müssen mindestens fünf Werktage liegen; der Arbeitnehmer kann sich begleiten lassen.

3. Die Kündigung zustellen

Die Kündigung wird per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung übergeben, frühestens zwei Werktage nach dem Gespräch. Bei verhaltensbedingten Gründen gelten zusätzliche Fristen.

4. Frist und Abfindung berechnen

Ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, ab zwei Jahren zwei Monate, sofern Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nicht Günstigeres vorsehen. Ab acht Monaten besteht ein gesetzlicher Abfindungsanspruch; bei schwerem Fehlverhalten entfallen Frist und Abfindung.

5. Geschützte Arbeitnehmer erkennen

Für Mitglieder des CSE und andere geschützte Arbeitnehmer ist die vorherige Genehmigung der Arbeitsaufsicht (inspection du travail) erforderlich. Schwangerschaft, Mutterschutz und Arbeitsunfall begründen besonderen Kündigungsschutz.

6. Wirtschaftliche Gründe vorbereiten

Eine betriebsbedingte Kündigung verlangt eine nachvollziehbare wirtschaftliche Begründung und ernsthafte Versetzungsbemühungen (reclassement). Je nach Zahl der Betroffenen kommen die Beteiligung des CSE und Meldungen an die Verwaltung hinzu.

7. Risiko und Alternativen abwägen

Der Arbeitnehmer kann die Kündigung innerhalb von zwölf Monaten vor dem Arbeitsgericht (conseil de prud’hommes) angreifen. Die Entschädigung bei unberechtigter Kündigung folgt grundsätzlich einer gesetzlichen Tabelle. Alternativ ist eine einvernehmliche Beendigung (rupture conventionnelle) möglich, die nach einer Widerrufsfrist behördlich genehmigt wird.

Unsere Leistung: Arbeit & Personaleinsatz

Handelsvertreter oder Vertragshändler in Frankreich beenden

Wer in Frankreich einen Vertriebspartner beendet, muss mit Entschädigungs- und Haftungsrisiken rechnen, die deutlich über das deutsche Recht hinausgehen können.

1. Den Partner einordnen

Agent commercial, Vertragshändler (distributeur), Kommissionär oder Kunde: Maßgeblich ist die tatsächliche Rolle, nicht die Bezeichnung im Vertrag.

2. Recht und Gericht prüfen

Zwischen Unternehmen aus Deutschland und Frankreich ist eine Rechtswahl grundsätzlich möglich. Sie bestimmt Fristen und Entschädigungsregeln, ersetzt aber nicht die Prüfung von Gerichtsstand und zwingenden Vorschriften.

3. Kündigungsfristen beim Handelsvertreter

Nach französischem Recht beträgt die Mindestfrist einen Monat im ersten, zwei Monate im zweiten und drei Monate ab dem dritten Vertragsjahr (Art. L. 134-11 Code de commerce). Bei schwerer Verfehlung (faute grave) ist eine fristlose Beendigung möglich.

4. Entschädigung des Handelsvertreters

Bei Vertragsende steht dem agent commercial grundsätzlich eine Entschädigung zu (Art. L. 134-12 Code de commerce). Die Rechtsprechung orientiert sich häufig an zwei Jahresprovisionen. Der Vertreter muss den Anspruch binnen eines Jahres geltend machen; bei schwerer Verfehlung entfällt er.

5. Vertragshändler und rupture brutale

Ein Vertragshändler hat nach französischem Recht keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch. Die abrupte Beendigung einer etablierten Geschäftsbeziehung ohne angemessene schriftliche Frist begründet aber eine Haftung (Art. L. 442-1 II Code de commerce). Bei einer Frist von 18 Monaten ist eine Haftung wegen zu kurzer Frist ausgeschlossen.

6. Zuständigkeit beachten

Streitigkeiten wegen rupture brutale sind in Frankreich bestimmten spezialisierten Gerichten zugewiesen. Gerichtsstandsklauseln und internationale Zuständigkeit sollten deshalb vor der Kündigung geprüft werden.

7. Den Ausstieg organisieren

Lagerbestände, offene Aufträge, Kundendaten, Marken- und Werbematerial sowie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollten vor Zugang der Kündigung geregelt sein. Beim agent commercial ist ein solches Verbot auf höchstens zwei Jahre begrenzt (Art. L. 134-14 Code de commerce).

Unsere Leistung: Verträge & Vertrieb

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Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung. Die Beurteilung Ihres Anliegens hängt von den Tatsachen, den Unterlagen und dem anwendbaren Recht ab.